Felix Häußer
Richardstr. 38
22081 Hamburg
Telefon: 0172 6169090
E-Mail: mail@felixhaeusser.de
USt-IdNr: DE321246203
Unternehmensgegenstand: Selbstständiger UX-Designer
Gründung: November 2018
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Die nachfolgenden AGB gelten für alle mir erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht vor Auftragserteilung widersprochen wird.
1.1 Alle Personas, Use-Cases, Wireframes, UX-Reviews, Workshop- und Test-Ergebnisse, Interaktionskonzepte, Informationsarchitekturen und Designs (im Nachfolgenden Artefakte genannt) des UX-Designers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Sie sind ausschließlich für den Auftraggeber bestimmt und bleiben bis zur vollständigen Vergütung Eigentum des UX-Designers. Die Artefakte des UX-Designers dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung, auch von Teilen, ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den UX-Designer, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
1.2 Der UX-Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
1.3 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.
2.1 Die Anfertigung von Artefakten und sämtlichen sonstigen Tätigkeiten, die der UX-Designer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
2.2 Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der einfachen Nutzungsrechte (Ziff. 1.2) abgegolten.
3.1 Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist bei Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung in Höhe von 50 Prozent der Gesamtvergütung zu zahlen. Der UX-Designer ist berechtigt, bis zu 30 Prozent der Gesamtvergütung als Vorschuss bei Auftragserteilung zu verlangen.
4.1 Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Artefakten werden nach Zeitaufwand zum Stundensatz des UX-Designers gesondert berechnet.
4.2 Der UX-Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem UX-Designer entsprechende Vollmacht zu erteilen.
4.3 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des UX-Designers abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den UX-Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
4.4 Kosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
5.1 An Artefakten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.2 Die Versendung der Arbeiten erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
6. KORREKTUR, PRODUKTIONSÜBERWACHUNG UND BELEGMUSTER
6.1 Die Produktionsüberwachung durch den UX-Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung.
6.2 Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem UX-Designer mindestens 3 einwandfreie Belege unentgeltlich. Der UX-Designer ist berechtigt, diese Muster sowie digitale Arbeiten, die bereits veröffentlicht sind, zum Zwecke der Eigenwerbung (auch als Referenz auf der eigenen Website) zu verwenden.
7.1 Der UX-Designer haftet für entstandene Schäden an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
7.2 Sofern der UX-Designer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des UX-Designer. Der UX-Designer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
7.3 Der UX-Designer lässt vor der Veröffentlichung die Artefakte vom Auftraggeber auf sachliche und formale Richtigkeit überprüfen und genehmigen. Mit der Genehmigung geht die Haftung für die sachliche und formale Richtigkeit der Artefakte auf den Auftraggeber über.
7.4 Der UX-Designer übernimmt keine rechtliche Prüfung der Artefakte. Er haftet nicht für die rechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit seiner Arbeiten.
7.5 Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 7 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim UX-Designer geltend zu machen und ihm eine angemessene Frist zur Nachbesserung einzuräumen. Alle anderen Mängel verjähren in einem Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.
7.6 Abgelieferte Arbeiten und Leistungen sowie sämtliche sonstige Tätigkeiten gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie in irgendeiner Weise verwendet, die Rechnung bezahlt oder die Abnahme erklärt. Erfolgt keine Abnahme, so gelten die abgelieferten Arbeiten und Leistungen nach einer Frist von 14 Tagen als freigegeben.
7.7 Unwesentliche Abweichungen berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme, ebenso wenig neue konzeptionelle oder inhaltliche Überlegungen auf Auftraggeberseite nach Auftragserteilung.
8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber nach einer Korrekturphase bzw. der Freigabe von Artefakten Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der UX-Designer behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der UX-Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.
8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem UX-Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist, insbesondere die erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungsrechte hat. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den UX-Designer von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
9.1 Erfüllungsort ist der Sitz des UX-Designers.
9.2 Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
9.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland
Mai 2019
© Felix Häußer
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